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HORNER Magazin | Juli-August 2014

Bisweilen liegen zwischen Schein und Sein, Anspruch und Wirklichkeit Welten. Insbeson- dere privaten Anlegern wird immer häufiger schmerzlich bewusst, dass dieser Unterschied durchaus Zehntausende Euro kosten kann. Ein gutes Beispiel dafür sind in den vergangenen Jahren die Vorkommnisse bei offenen Immobi- lienfonds. Deren Anteile galten über Jahrzehnte gleichsam als Witwen- und Waisenpapiere. Ge- eignet vor allem für konservative und deshalb erkennbar risikoscheue Anleger, die stabile In- vestments in Gewerbe- und Büroimmobilien sowie die damit verbundenen stetigen Fonds- ausschüttungen bevorzugen. Auch deshalb empfahlen Anlageberater bei Banken und Spar- kassen solche offenen Immobilienfonds wärm- stens als geeignete Investments im Hinblick auf die private Altersvorsorge. Das änderte sich beinahe schlagartig mit dem Ausbruch und der Zuspitzung der weltweiten Finanzkrise im Herbst des Jahres 2008, als die US-amerikanische Investmentbank Lehman Brothers in die Pleite rauschte. Die weltweiten Kapitalmärkte wurden ordentlich durchge- schüttelt. Viele festverzinsliche Wertpapiere, speziell kompliziert strukturierte Schuldver- schreibungen, aber auch Staatsanleihen verlo- ren deutlich an Wert, die Aktienmärkte sausten mit Karacho in den Keller. Erheblich in Mit- leidenschaft gezogen wurden – mit Zeitverzö- gerung – auch Investment-Immobilien. Demnach besagte Gewerbe- und Büroobjekte, in die offene Immobilienfonds vorzugsweise das Kapital ihrer Anleger investieren. Anlageberatung Wenn offene Immobilienfonds geschlossen werden Rechtstipps für Kapitalanleger ANZEIGE Offene Immobilienfonds galten über Jahrzehnte als eine der sichersten Anlageformen überhaupt. Dann kam die Fi- nanzkrise, und alles änderte sich. Viele dieser Fonds wurden abgewickelt. Und noch mehr vorübergehend geschlossen, so- dass Anleger ihre Anteile nicht mehr zurückgeben konnten bzw können. Müssen Anlageberater bei Banken und Spar- kassen über die mögliche Aussetzung der Rücknahme von Anteilen ihre Kunden informieren? Ja, meinte der Bundes- gerichtshof in zwei aufsehenerregenden Entscheidungen. Von Jan-Henning Ahrens HORNER Magazin | Juli - August 201454

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