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HORNER Magazin | September-Oktober 2014

RECHTSTIPPS FÜR KAPITALANLEGER LUKRATIVER WIDERRUF Im Interview erläutert Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der KWAG Kanzlei für Wirt- schafts- und Analgerecht in Bremen, weshalb und wie Kreditnehmer profitieren können. Herr Ahrens, man muss den Eindruck haben, dass die „Fehlerhafte Widerrufsbe- lehrung“ derzeit das Thema schlechthin ist für Verbraucherzentralen, auf Bankrecht spezialisierte Anwälte und vor allem für private Darlehensnehmer … Das stimmt. Nach Schätzungen der Verbrau- cherzentralen beinhalten die meisten aller seit dem Jahr 2002 abgeschlossenen privaten Hy- potheken-Darlehensverträge fehlerhafte Wi- derrufsbelehrungen. Wir bei KWAG haben in den vergangenen Monaten weit mehr als 1.000 solcher Verträge geprüft. Hier lag die Fehler- quote bei rund 80 Prozent. Was hat der Schuldner davon, falls die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist? Ganz einfach: Er löst den bis dato laufenden, alten Darlehensvertrag ab, für den er auch in den nächsten Jahren, also bis zum Ende der vereinbarten Zinsbindung, einen hohen Zins- satz hätte zahlen müssen. Im Gegenzug benö- tigt er ein neues Darlehen, das er normaler- weise erhält, da der Wettbewerb unter den Banken und Sparkassen bei der Immobilienfi- nanzierung extrem hart ist. Für dieses neue Darlehen zahlt er aktuell gerade mal die Hälfte an Zinsen im Jahr. Wer zum Beispiel 200.000 Euro neu finanzieren muss, kann jährlich um die 5.000 Euro Zinsen einsparen. Alles in allem kann sich die Zinsersparnis insgesamt auf 10.000 bis 20.000 Euro summieren. Woran lässt sich denn erkennen, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder korrekt ist? Grundsätzlich – das empfehlen auch die Ver- braucherzentralen eindringlich – sollte ein ver- sierter Rechtsanwalt den Darlehensvertrag überprüfen. Doch auch Darlehensnehmer selbst können oft erste Hinweise dafür, dass eine Widerrufsbelehrung Fehler enthält, fin- den. Viele Darlehensnehmer scheuen den Weg zum Anwalt und auch die Klage vor Ge- richt wegen der hohen Kosten. Wegen der hohen Streitwerte, meist mehrere 100.000 Euro, können da gleich etliche 1.000 Euro Gebühren und Gerichtskosten zusammen- kommen. Diese Sorge ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs häufig unbegründet. Denn nach Auffassung des BGH muss die Rechts- schutzversicherung, soweit denn eine vorhan- den ist, in zahlreichen Fällen die Kosten eines Rechtsstreits zwischen dem Darlehensnehmer und seinem Geldinstitut wegen Fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Baukreditvertrag über- nehmen. Die Entscheidung stammt vom 24.04.2013 und trägt das Aktenzeichen IV ZR 23/12. Was besagt das BGH-Urteil? Für den Bundesgerichtshof tritt der Rechts- schutzfall ein, sobald sich die kreditgebende Bank oder Sparkasse weigert, den Widerruf des Darlehensnehmers zu akzeptieren. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt an, an dem der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde. Genau dies war das Argument, mit dem Rechtsschutz- versicherer eine Leistungsübernahme verwei- gerten. Denn in vielen Fällen lag beim Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Darlehensvertrages noch keine Rechts- schutzversicherung vor, aber später, als das kre- ditgebende Geldinstitut den Widerruf eines Darlehensvertrages nicht akzeptieren wollte. Und genau auf den Zeitpunkt dieser Verweige- rung kommt es laut BGH an, damit der Rechts- schutzversicherer zahlen muss. KWAG in Bremen Lofthaus 4 | Am Winterhafen 3a 28217 Bremen Telefon: 0421 520948-0 Telefax: 0421 520948-9 www.kwag-recht.de Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens ist Fach- anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt seit 1999 vorwiegend Kapitalanleger und Investoren. Rechtsanwalt Ahrens ist Gründungspartner der 2007 gegründeten KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anla- gerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft sowie einer der Geschäfts- führer der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neben allen Bereichen des Bank- und Kapi- talmarktrechts liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Geltendmachung von Scha- densersatz und Rückabwicklungsansprüchen geschädigterAnleger in Geschlossenen Fonds. Hierbei sind neben den Geschlossenen Immo- bilienfonds vor allem Geschlossene Medien- fonds sowie seit der Schiffskrise von 2008/ 2009 Geschlossene Schiffsfonds eines seiner Haupttätigkeitsgebiete. Rechtsanwalt Ahrens ist Co-Autor von „Medienfonds - Das Anle- gerhandbuch". Rechtsanwalt Ahrens bearbeitet neben dem allgemeinen Kreditrecht, Rechtsprobleme wie z.B. Leistungsstörungen bei Darlehen, Bürg- schaften und bei Finanzderivaten. Außerdem gehören strukturierte Finanzprodukte wie z.B. Zertifikate und Zins Swaps zu weiteren Schwerpunkthemen bei der Vertretung von Anlegern und Investoren. Hier konnten z.B. nach dem Lehman-Crash für viele Anleger nachhaltige Erfolge vor Gericht aber auch au- ßergerichtliche Vergleiche erzielt werden. Darüber hinaus berät er Investoren bei der Durchführung der rechtlichen und wirtschaft- lichen „due dilligence“ bei Investitionsprojek- ten, z.B. im Bereich der erneuerbaren Energien. Rechtsanwalt Ahrens ist Mitglied in der Ar- beitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarkt- recht des Deutschen Anwaltvereins. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens ANZEIGE Nachgefragt Infoveranstaltung Die KWAG-Fachanwälte für Bank und Kapital- marktrecht Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen informieren über die aktuelle Rechtslage und geben Handlungsempfehlungen. Insolvenzen bei Schiffsfonds, ausbleibende Ausschüttungen bei Lebensversicherungsfonds, geschlossene „Offene Immobilienfonds“, Auswirkungen falscher Verspre- chungen und Prognosen bei fast allen Anlagemodel- len. Fehlgeschlagene Kapitalanlagen Ihre Rechte als Investor & Kunde Donnerstag, 30. Oktober, 19 Uhr Havanna-Lounge Bremen Anmeldung: hauptmeier@havannalounge.de Pro Person 20 Euro, inkl. Snacks & Softdrinks HORNER Magazin | September - Oktober 2014 59

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