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HORNER Magazin | Januar-Februar 2014

HORNER Magazin | Januar - Februar 2014 47 RECHTSTIPPS FÜR KAPITALANLEGER ANZEIGE telstandsanleihen ist deshalb vergleichsweise gering. Es überschreitet selten die Grenze von 100 Millionen Euro. „An allen Handelsplätzen für Mittelstandsan- leihen gelten vereinfachte Zugangsverfahren. Auch die Publizitätsanforderungen fallen recht moderat aus. Sie sind also nicht so streng wie in anderen Börsensegmenten“, erklärt Fachan- walt Ahrens. Schuldverschreibungen mittel- ständischer Unternehmen zielen weniger auf Anlageprofis wie Investmentfonds oder grö- ßere Vermögensverwalter, sondern bewusst auf private Investoren. In den meisten Fällen be- trägt die Mindestanlagesumme bei solchen Zinspapieren nur 1.000 Euro. „Dadurch wer- den viele, die bislang nur Erfahrungen mit dem guten alten Sparbuch haben oder mit Fest- geldkonten, zu Investitionen verleitet. Ohne sich der großen Verlustrisiken bewusst zu sein, die damit verbunden sind“, warnt KWAG-Part- ner Ahrens. There is no free lunch – so lautet ein bekann- tes Bonmot anglo-amerikanischer Börsianer. Dessen Bedeutung ist denkbar einfach. Näm- lich: Je höher die in Aussicht gestellte Ge- samtverzinsung, also die Rendite, eines Investments, desto größer das Risiko. Deut- sche Staatsanleihen zum Beispiel mit einer Laufzeit von zehn Jahren brachten Anfang Ja- nuar 2014 eine Rendite von knapp 2 Prozent. Diese Papiere gelten nach menschlichem Er- messen als extrem sicher. Entsprechend nied- rig ist die Verzinsung. Im Umkehrschluss ist naheliegend: Sobald die Schuldverschreibung eines mittelständischen Unternehmens den Anlegern einen jährlichen Zins von 6 Prozent oder mehr verspricht, muss das Verlustrisiko vergleichsweise groß sein. Denn – there is no free lunch – ein hoher Zins ist letztlich die Ent- schädigung der Anleger dafür, dass sie mit ihrem Investment bisweilen nicht ansatzweise so ruhig schlafen können, wie etwa mit deut- schen Staatspapieren. „Diese Einschätzung wird durch die Realität der vergangenen Jahre bestätigt“, sagt Fachan- walt Ahrens. Heißt: Rund ein Dutzend Emit- tenten deutscher Mittelstandsanleihen gerieten in die Insolvenz. Anleihen-Investoren erhiel- ten und erhalten keine Zinsen mehr. Zudem sind die Schuldpapiere, gemessen an ihren Börsenpreisen, nur ein Bruchteil dessen wert, was Investoren seinerzeit für bezahlt haben. Betroffen waren anfangs in der Hauptsache Unternehmen aus der Neue-Energien-Branche. Zunehmend müssen aber auch mittelständi- sche Unternehmen aus anderen Segmenten die Segel streichen. Wie ein paar Wochen vor dem Jahreswechsel ein Onlinehändler. Die für Anleger in Mittelstandsanleihen wohl wichtigste Frage lautet: Wie lässt sich das Schlimmste, also der Totalverlust des inve- stierten Kapitals, verhindern? „Oft gibt es tat- sächlich gute Chancen, mit einem blauen Auge oder völlig ungeschoren davonzukommen“, weiß KWAG-Partner Jan-HenningAhrens. Und ergänzt: „Da das Kapitalanlagerecht eine ver- gleichsweise komplizierte juristische Materie ist, sollten sich betroffene Anleger unbedingt die Unterstützung eines versierten Fachanwalts sichern. Dieser prüft den Sachverhalt und kann im Anschluss realistisch die Chancen einschät- zen, ob zum Beispiel eine Klage gegen die Bank, die seinerzeit die Anleihen dem Kunden verkauft hat, oder aber gegen den Anleihene- mittenten selbst lohnt.“ Mögliche Schadenersatzansprüche zielen auf zwei rechtlich relevante Sachverhalte. Nämlich auf … - die fehlerhafte Gestaltung von Verkaufspro- spekten. Diese sind auch bei der Emission von Mittelstandsanleihen rechtlich vorgeschrieben und müssen insbesondere sämtliche Risiken be- inhalten. - Die fehlerhafte Anlageberatung der Mitarbei- ter von Banken und Sparkassen, die ihren Kun- den die Schuldpapiere als gutes Investment wärmstens empfohlen haben. Die Beratung muss, auf Grundlage eines älteren Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) „anlagegerecht sowie anlegergerecht“ sein. War oder ist sie dies nachweislich nicht, bestehen gute Chan- cen, Schadensersatzansprüche außergerichtlich oder gerichtlich auf dem Klageweg durchzu- setzen. „Wegen der sehr komplizierten Materie und auch weil aufseiten der Banken und Sparkas- sen sowie der Emittenten oft hoch bezahlte und versierte Juristen sitzen, die sämtliche Tricks kennen, stünden geschädigte Investoren ohne Beistand eines erfahrenen und versierten Fach- anwalts auf verlorenem Posten“, warnt KWAG- Partner Ahrens. Der erste und wichtigste Schritt, sein Kapital zurückzuholen, ist also, „sich mit einem Rechtsbeistand zusammenzu- tun, der es mit der Gegenseite aufnehmen kann und nachweislich eine extrem hohe Erfolgs- quote hat.“ KWAG in Bremen Lise-Meitner-Str. 2 28359 Bremen Telefon: 0421 520948-0 Telefax: 0421 520948-9 www.kwag-recht.de Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens ist Fach- anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt seit 1999 vorwiegend Kapitalanleger und Investoren. Rechtsanwalt Ahrens ist Gründungspartner der 2007 gegründeten KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anla- gerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft sowie einer der Geschäfts- führer der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neben allen Bereichen des Bank- und Kapi- talmarktrechts liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Geltendmachung von Scha- densersatz und Rückabwicklungsansprüchen geschädigter Anleger in geschlossenen Fonds. Hierbei sind neben den Geschlossenen Immo- bilienfonds vor allem Geschlossene Medien- fonds sowie seit der Schiffskrise von 2008/ 2009 Geschlossene Schiffsfonds eines seiner Haupttätigkeitsgebiete. Rechtsanwalt Ahrens ist Co-Autor von „Medienfonds - Das Anle- gerhandbuch". Rechtsanwalt Ahrens bearbeitet neben dem allgemeinen Kreditrecht, Rechtsprobleme wie z.B. Leistungsstörungen bei Darlehen, Bürg- schaften und bei Finanzderivaten. Außerdem gehören strukturierte Finanzprodukte wie z.B. Zertifikate und Zins Swaps zu weiteren Schwerpunkthemen bei der Vertretung von Anlegern und Investoren. Hier konnten z.B. nach dem Lehman-Crash für viele Anleger nachhaltige Erfolge vor Gericht aber auch au- ßergerichtliche Vergleiche erzielt werden. Darüber hinaus berät er Investoren bei der Durchführung der rechtlichen und wirtschaft- lichen „due dilligence“ bei Investitionsprojek- ten, z.B. im Bereich der erneuerbaren Energien. Rechtsanwalt Ahrens ist Mitglied in der Ar- beitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarkt- recht des Deutschen Anwaltvereins. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens

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